Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Der aktuelle Kostenstand gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 vom 03.05.2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

Das kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) ist in Anspruch zu nehmen.

Dabei ist der Zuschuss und das Darlehen entsprechend des Finanzierungskonzeptes des Wohnhauses in der Ortsmitte zu beantragen.

 

Die Förderung nach Art. 10 BayFAG für die Kindertageseinrichtung ist in Anspruch zu nehmen.

 

Nach Klärung aller Voraussetzungen sind weitere Förderprogramme zu prüfen.

 

Die Beauftragung des IB Kottermair wird zur Kenntnisgenommen.

 

Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird zur Stellung der Anträge ermächtigt.