Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom
10.02.2021 zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend
dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/091/2021 (Anlage der
Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Der
Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom
10.02.2021 wird entsprechend geändert. Die Änderungen sind im Entwurf mit
Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 eingearbeitet.
4. Der Entwurf
der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom
09.06.2021 wird gebilligt.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, den gebilligten Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung
mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.