Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 10.02.2021 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/091/2021 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 10.02.2021 wird entsprechend geändert. Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 eingearbeitet.

 

4.   Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 wird gebilligt.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, den gebilligten Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.