Beschluss:
1. Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der
Fassung vom 24.02.2021 zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend
dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/092/2021 (Anlage der
Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Der
Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der
Fassung vom 24.02.2021 wird entsprechend geändert. Die Änderungen sind im
Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 eingearbeitet.
4. Der Entwurf
für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung
vom 23.06.2021 wird gebilligt.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, den gebilligten Entwurf für die erste Änderung des
Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB einzuholen.