Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

1.   Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 24.02.2021 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/092/2021 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Der Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 24.02.2021 wird entsprechend geändert. Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 eingearbeitet.

 

4.   Der Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 wird gebilligt.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, den gebilligten Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.