Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1.Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag 01.05.2021 mit folgender Begründung nicht her:

1.1. Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).

 

1.2. Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

 

2. Zur Beurteilung des Lärmpegels, der durch die Fahrbewegungen des Parkverkehrs einhergeht, ist ein Schallschutzgutachten vorzulegen.