Beschluss:
1.Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag 01.05.2021 mit folgender Begründung nicht
her:
1.1. Das
Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).
1.2. Die
erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende
Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten. Einer Abweichung
wird nicht zugestimmt.
2. Zur Beurteilung des Lärmpegels, der durch die Fahrbewegungen des Parkverkehrs einhergeht, ist ein Schallschutzgutachten vorzulegen.