Beschluss:
1. Die
Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 07.04.2021 mit folgender
Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein
(Gebäudemaße).
2. Unter der Voraussetzung, dass die Firsthöhe
auf 9,90 m reduziert wird, kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden. Sofern der
Antrag entsprechend gestellt wird, kann die Entscheidung durch den ersten
Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss
erfolgen.