Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 31.05.2021 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten, A.5.1 Baugrenze, A.5.6 versetzte Gebäudeteile) vom Bebauungsplan werden erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 31.05.2021 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.4.6 Anzahl der Wohneinheiten, A.5.1 Baugrenze, A.5.6 versetzte Gebäudeteile) vom Bebauungsplan werden erteilt.