Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1.   Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.06.2021 mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).

 

2.   Unter der Voraussetzung, dass das Bauvorhaben die Wand- und Firsthöhen der umliegenden Bebauung bezogen auf die Oberkante der südlich gelegenen Staatstraße einhält, kann dem Antrag zugestimmt werden. Sofern der Antrag entsprechend gestellt wird, kann die Behandlung durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss erfolgen.