Beschluss:
1. Die
Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.06.2021 mit folgender
Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein
(Gebäudemaße).
2. Unter
der Voraussetzung, dass das Bauvorhaben die Wand- und Firsthöhen der
umliegenden Bebauung bezogen auf die Oberkante der südlich gelegenen
Staatstraße einhält, kann dem Antrag zugestimmt werden. Sofern der Antrag
entsprechend gestellt wird, kann die Behandlung durch den ersten Bürgermeister
o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss erfolgen.