Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

1. Im Moment liegt noch kein konkreter Antrag zu Befreiungen zur Wasserschutzgebietsverordnung zum Bau einer Windkraftanlage vor. Er könnte durch Verschiebung des Standortes der WKA umgangen werden. Der UBW-Antrag zum Einspruch und zur Klage kann im Moment noch nicht einmal vorbereitet werden, da hierzu konkrete Bauantragsangaben notwendig sind. Der Antrag wird deshalb bis auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

2. Eine Änderung der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Hofoldinger Forstes ist noch nicht veröffentlicht oder bekannt gemacht worden, könnte aber zum Bau der Windkraftanlagen erfolgen, wird aber ebenfalls bis zur konkreten Anhörung im Verfahren zurückgestellt.