Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 21.06.2021 mit folgender Begründung nicht
her:
Das Bauvorhaben
fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).
Die gesicherte
Erschließung ist nachzuweisen.
2. Unter der Voraussetzung, dass die Wandhöhe auf 6,50 m und die Firsthöhe auf 10,15 m reduziert wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.