Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 30.06.2021 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. „Ist auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2371/16 eine Befreiung vom Bebauungsplan für die Errichtung von Dachgauben möglich?“

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen dazu in Aussicht.

Die erforderlichen Befreiungen (B.1 Dachneigung, B.5 Errichtung generell) vom Bebauungsplan werden in Aussicht gestellt.

Sofern im Dachgeschoss selbständige Wohneinheiten entstehen, sind die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze nachzuweisen.

 

2. „Ist auf dem Grundstück mit der Flurnummer 2371/16 eine Befreiung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung für die Errichtung von Dachgauben (wie Bestand) möglich?“

Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten. Die beantragte Abweichung wird nicht in Aussicht gestellt.