Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1. GRM Schulz (Schwägerschaft) wird wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 0    persönlich beteiligt: 1

 

 

2. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.06.2021 (Eingang 25.06.2021) bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).

Die Stellplatzgestaltung entsprechend § 5 Nr. 3 der Stellplatzsatzung ist nicht eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

Darüber hinaus ist die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen (Grundstücksfläche vor dem Baugrundstück, Flst. 190/2, Gem. Brunnthal).

 

3. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der Lage der 6 offenen Stellplätze, die unmittelbar vom Maurerweg angefahren werden, nicht zu, da dadurch bei einem späteren Ausbau des Maurerwegs im öffentlichen Bereich Stellplätze verloren gehen. Damit sind sie in der beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.

Die Gemeinde regt an, sie so anzuordnen, dass sie über die vorhandene sowie eine weitere gemeinsame Zufahrt mit einer Breite von max. 3,5 m erschlossen werden.

 

4. Unter der Voraussetzung, dass die Wandhöhe auf 6,20 m und die Firsthöhe auf 8,80 m reduziert wird und die Zufahrten entsprechend der Ausführungen unter Nr. 2 gestaltet werden, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.

 

zugestimmt

Ja: 8    Nein: 0    persönlich beteiligt: 1