Sitzung: 23.08.2021 FerienA/01/2021
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1. GRM Schulz (Schwägerschaft) wird wegen persönlicher Beteiligung
gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
zugestimmt |
Ja:
8 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1 |
2. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.06.2021 (Eingang 25.06.2021)
bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben
fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).
Die
Stellplatzgestaltung entsprechend § 5 Nr. 3 der Stellplatzsatzung ist nicht
eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.
Darüber hinaus
ist die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen (Grundstücksfläche vor dem
Baugrundstück, Flst. 190/2, Gem. Brunnthal).
3. Die Gemeinde
stimmt straßen- und wegerechtlich der Lage der 6 offenen Stellplätze, die
unmittelbar vom Maurerweg angefahren werden, nicht zu, da dadurch bei
einem späteren Ausbau des Maurerwegs im öffentlichen Bereich Stellplätze
verloren gehen. Damit sind sie in der beantragten Form nicht erschlossen und
nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze)
nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.
Die Gemeinde regt
an, sie so anzuordnen, dass sie über die vorhandene sowie eine weitere
gemeinsame Zufahrt mit einer Breite von max. 3,5 m erschlossen werden.
4. Unter
der Voraussetzung, dass die Wandhöhe auf 6,20 m und die Firsthöhe auf 8,80 m
reduziert wird und die Zufahrten entsprechend der Ausführungen unter Nr. 2 gestaltet
werden, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister
o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.
zugestimmt |
Ja:
8 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1 |