Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag (Tektur) vom 20.07.2021 (Eingang
27.07.2021) bauplanungsrechtlich aufgrund der Einschätzung des Landratsamtes
München vom 12.08.2021 unter Beachtung nachfolgender Nr. 2 her.
2. Die
Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der neuen Zufahrt zu den
erforderlichen Stellplätzen nur dann zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass
sämtliche Kosten des Straßenumbaus, der aufgrund der geplanten neuen Lage und Gestaltung
der Zufahrt nötig wird, von ihm übernommen werden. Die bestehende Zufahrt ist
zu schließen.
Die Gemeinde wird das Landratsamt hiervon unterrichten. Bis dahin liegt aus Sicht der Gemeinde keine gesicherte Erschließung vor.