Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag (Tektur) vom 20.07.2021 (Eingang 27.07.2021) bauplanungsrechtlich aufgrund der Einschätzung des Landratsamtes München vom 12.08.2021 unter Beachtung nachfolgender Nr. 2 her.

 

2. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der neuen Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen nur dann zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass sämtliche Kosten des Straßenumbaus, der aufgrund der geplanten neuen Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig wird, von ihm übernommen werden. Die bestehende Zufahrt ist zu schließen.

Die Gemeinde wird das Landratsamt hiervon unterrichten. Bis dahin liegt aus Sicht der Gemeinde keine gesicherte Erschließung vor.