Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 03.08.2021 (Eingang 13.08.2021) bauplanungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (südliche Wandhöhe durch Abgrabung, zusätzlich südliche Wandhöhe im Bereich des nicht untergeordneten Zwerchgiebels).

 

2. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der Lage der 4 offenen Stellplätze, die alle direkt von der Ludwig-Thoma-Straße aus angefahren werden, nicht zu, da dadurch im öffentlichen Bereich Stellplätze verloren gehen. Damit sind sie in der beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.