Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Austauschplan vom 26.07.2021 (Eingang 16.08.2021) her.

 

2. Die erforderlichen Abstandsflächen sind im Nordosten nicht eingehalten. Einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird in diesem speziellen Fall mit folgender Begründung zugestimmt:

Die Satzung bezweckt v.a. die Erhaltung des Ortsbildes und dient der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine vorhandene Doppelhaushälfte, die an die bestehende östliche Doppelhaushälfte auf dem Nachbargrundstück hinsichtlich der Firsthöhe angepasst werden soll. Dadurch entsteht eine einheitliche Firsthöhe für das Doppelhaus. Die bisher bereits vom Landratsamt München genehmigte Abweichung von der Abstandsfläche wird dadurch nach neuem Recht nur geringfügig vergrößert. Die Abweichung ist weiter nur durch die nicht geradlinig zwischen den Doppelhaushälften verlaufenden Grundstücksgrenze bedingt. Die gemeindlichen Ziele sind von dem Bauvorhaben deswegen nicht beeinträchtigt.

 

3. Die Gemeinde weist darauf hin, dass weitere Stellplätze erforderlich sind, wenn zusätzliche abgeschlossene Wohneinheiten (KG, DG) entstehen. Sofern diese nicht nachgewiesen werden können, sind die zusätzlichen Wohneinheiten nicht zulässig und ggf. wieder zurückzubauen.