Beschluss:
1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom
20.07.2021 her.
2. Die erforderlichen Abstandsflächen sind
nicht eingehalten. Einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird in
diesem speziellen Fall mit folgender Begründung zugestimmt:
Die Satzung bezweckt v.a. die Erhaltung des Ortsbildes und dient
der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität. Das Bauvorhaben befindet sich
im Außenbereich fernab jeglicher Wohnbebauung. Beantragt ist die temporäre
Aufstellung eines mobilen Heizcontainers im Nahfeld der bestehenden
gewerblichen Geothermie-Anlage und ist in seiner Wirkung dem untergeordnet. Die
Beseitigung erfolgt, sobald er nicht mehr erforderlich ist.
Die gemeindlichen Ziele sind von dem Bauvorhaben deswegen nicht beeinträchtigt.