Beschluss:
Auf Grundlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 132 "Finkenweg Südwest", Gudrunsiedlung, inkl. Begründung vom 22.09.2021, ist gemäß §§ 13b, 13a, 13, 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.