Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 29.09.2021 mit folgender Begründung nicht her:

Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten. Der beantragten Abweichung wird nicht zugestimmt.

 

2. Unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen eingehalten werden, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.