Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 29.09.2021 mit folgender Begründung nicht
her:
Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten.
Der beantragten Abweichung wird nicht zugestimmt.
2. Unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen eingehalten werden, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.