Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.10.2021 planungsrechtlich mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).

 

2. Die Gemeinde weist darauf hin, dass durch die Neugestaltung der Zufahrt zum Anwesen Bogenstraße 6 (Wegfall der alten Erschließung, im Plan als „Zufahrt 2“ bezeichnet) die Zufahrt über unterschiedliche Grundstücke erfolgt. Zu Verhinderung baurechtswidriger Zustände sind ggf. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erforderlich.

 

zugestimmt

Ja: 9    Nein: 0

 

 

3. Die Gemeinde stimmt straßen- u. wegerechtlich der neu geplanten 3. Zufahrt im Norden unter folgender Voraussetzung zu:

Vom Bauherrn ist eine rechtsverbindliche Zusage vorzulegen, dass sämtliche Kosten des Straßenumbaus, die aufgrund der geplanten Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig werden, von ihm übernommen werden.

Die Gemeinde wird das Landratsamt hiervon unterrichten.

 

zugestimmt

Ja: 7    Nein: 2