Sitzung: 24.11.2021 BA/11/2021
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.10.2021 planungsrechtlich mit
folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben
fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein (Gebäudemaße).
2. Die Gemeinde
weist darauf hin, dass durch die Neugestaltung der Zufahrt zum Anwesen
Bogenstraße 6 (Wegfall der alten Erschließung, im Plan als „Zufahrt 2“
bezeichnet) die Zufahrt über unterschiedliche Grundstücke erfolgt. Zu
Verhinderung baurechtswidriger Zustände sind ggf. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
erforderlich.
zugestimmt |
Ja: 9
Nein: 0 |
3. Die Gemeinde
stimmt straßen- u. wegerechtlich der neu geplanten 3. Zufahrt im Norden unter
folgender Voraussetzung zu:
Vom Bauherrn ist
eine rechtsverbindliche Zusage vorzulegen, dass sämtliche Kosten des
Straßenumbaus, die aufgrund der geplanten Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig
werden, von ihm übernommen werden.
Die Gemeinde wird
das Landratsamt hiervon unterrichten.
zugestimmt |
Ja: 7
Nein: 2 |