Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 19.09.2021 (Eingang 21.10.2021) mit
folgender Begründung nicht her:
Die erforderlichen Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sind nicht eingehalten. Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.