Beschluss:
1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag/Austauschplan, Plandatum November 2021 (Eingang 05.11.2021), bauplanungsrechtlich unter folgender Voraussetzung her:
Die gesicherte Erschließung ist nachzuweisen (Grundstücksfläche vor
dem Baugrundstück, Flst. 190/2, Gem. Brunnthal).
2. Die
Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der Anordnung der 2 westlichen
Stellplätze, die unmittelbar vom Maurerweg angefahren werden, nicht zu,
da dadurch im Gegensatz zu den 4 östlichen Stellplätzen (Bestandssituation,
Stellplatzzufahrt nördlich gegenüber) bei einem späteren Ausbau des Maurerwegs
im öffentlichen Bereich Stellplätze verloren gehen. Damit sind sie in der
beantragten Form nicht erschlossen und nicht nutzbar. Nach Ansicht der Gemeinde
ist damit Art. 47 BayBO (Stellplätze) nicht erfüllt, sodass der Bauantrag
bauordnungsrechtlich abzulehnen ist.
Die Gemeinde regt an, sie um 90° zu drehen, damit sie über die
vorhandene Zufahrt erschlossen werden.
3. Unter
der Voraussetzung, dass die Zufahrt entsprechend der Ausführung unter Nr. 2
gestaltet wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten
Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss
behandelt werden.