Sitzung: 12.01.2022 GR/01/2022
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Sachverhalt:
Der von der Kämmerei gefertigte Entwurf der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit allen Positionen am 18.11.2021 zur Verfügung gestellt. Alle wesentlichen Positionen wurden anhand des Haushaltsvorberichts besprochen und, sofern erforderlich, die Änderungen eingearbeitet.
Der Ergebnishaushalt schließt bei den Erträgen mit
15.655.105 € und bei den Aufwendungen mit 17.310.862 € ab (Abschreibungen in
Höhe von 2,65 Mio. € sind hierin enthalten). Das ergibt einen Saldo von
-1.655.757 €.
Vorliegend kann ein Haushaltsausgleich weder im laufenden Haushaltsjahr noch in den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2025 voraussichtlich erreicht werden. Darin läge grds. ein Verstoß gegen Art. 64 GO, wonach der Haushalt ausgeglichen sein muss.
Die Gemeinde Brunnthal kann der Verpflichtung zum Ausgleich nur über einen nach § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik möglichen Rückgriff auf die Ergebnisrücklage nachkommen.
Diese ist mit Mitteln i. H. v. mehr als 22 Mio. Euro komfortabel.
Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.459.200 € bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 14.568.630 € bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit mit 1.083.500 €, bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 12.857.950 € ab.
Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit schließen mit
1.765.000 € und die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit 61.200 € ab.
Die Steuerhebesätze werden wie im Vorjahr bei der Grundsteuer A und B mit 300 % und die Gewerbesteuer mit 330 % angesetzt.
Der Stellenplan 2021 wurde in der Fassung vom (05.10.2021) zur Kenntnis genommen.
Die Sitzung wird auf Antrag der UBW/SPD/Beck-Fraktion um
19.40 Uhr unterbrochen, damit sich die Fraktion beraten kann. Die Sitzung wird
um 19.45 Uhr fortgesetzt.
Beschluss:
1. Antrag GRM Zietsch:
Der Haushalt 2022 ff der Gemeinde
Brunnthal ist dahingehend zu überarbeiten, dass
a) alle Investitionen im Zusammenhang mit
Pflichtaufgaben der Gemeinde inkl. der entsprechenden Finanzierungen aus
Fördermitteln, Fremdkapital und Eigenkapital in den Ansätzen 2022 – 2025
enthalten sind;
b) alle zu erwartenden Personalkostenerstattungen
von Dritten unter den entsprechenden Haushaltsstellen angesetzt werden.
abgelehnt Ja: 4 Nein: 16
2. Schulerweiterungen und Schulneubauten von
Schulen und die Erweiterung der Mittelschule Höhenkirchen werden zukünftig zur
Erhaltung des finanziellen Spielraumes kreditfinanziert.
zugestimmt Ja:
20 Nein: 0
3. Die Fassung des Haushaltsplanes 2022 einschließlich
des Stellenplans (Fassung v. 05.10.2021) wird beschlossen.
zugestimmt Ja:
19 Nein: 1
4. Ebenso wird
der Finanzplan mit Investitionsprogramm beschlossen.
zugestimmt Ja:
18 Nein: 2
5. Die Haushaltssatzung wird beschlossen.
zugestimmt Ja:
18 Nein: 2