Beschluss:
1. Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 22.09.2021
zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend
dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/204/2021 (Anlage der
Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Der
Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom
22.09.2021 wird entsprechend geändert. Die Begründung wird dabei an die Planänderungen
angepasst. Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom
26.01.2022 eingearbeitet. Dieser lag der Sitzungsvorlage bei.
4. Der Entwurf
für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2022 wird gebilligt.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, den gebilligten Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit
Begründung in der Fassung vom 26.01.2022 nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.