Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 22.09.2021 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/204/2021 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Der Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 22.09.2021 wird entsprechend geändert. Die Begründung wird dabei an die Planänderungen angepasst. Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2022 eingearbeitet. Dieser lag der Sitzungsvorlage bei.

 

4.   Der Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2022 wird gebilligt.

 

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, den gebilligten Entwurf für den Bebauungsplans Nr. 132 mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.