Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 09.12.2021 her:

Die erforderliche Befreiung (A.2 Baugrenzen, Balkon) vom Bebauungsplan wird erteilt.

Die beantragte Befreiung vom Garagenbauraum ist nicht erforderlich, da die Doppelgarage nach B.3.3 i.V.m. A.2 so zulässig ist.