Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 09.12.2021 her:
Die erforderliche
Befreiung (A.2 Baugrenzen, Balkon) vom Bebauungsplan wird erteilt.
Die beantragte Befreiung vom Garagenbauraum ist nicht erforderlich, da die Doppelgarage nach B.3.3 i.V.m. A.2 so zulässig ist.