Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, den Bauantrag auf Grundlage der vorhandenen Beschlüsse nach Fertigstellung eigenständig einzureichen, um die Maßnahme zu beschleunigen.
Beschluss:
Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, den Bauantrag auf Grundlage der vorhandenen Beschlüsse nach Fertigstellung eigenständig einzureichen, um die Maßnahme zu beschleunigen.