Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die CSU Fraktion Brunnthal-Hofolding hat mit Schreiben vom 03.01.2022 (Eingang 04.01.2022) einen Antrag auf Fortentwicklung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der Gemeinde Brunnthal, unter Beteiligung der Schulleitung, Eltern, dem Hort und der Mittagsbetreuung sowie ggf. weiteren beteiligten Personen oder Organisationen gestellt.

 

Aufgrund der Einführung des Rechtsanspruchs ab August 2026 auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter fordert der Antrag folgende Fragen zu klären:

 

Welche Unterrichtsformen bietet zukünftig die Grundschule Brunnthal an?

Sollen Ganztagsklassen gebildet werden?

Welcher Träger betreibt die Außerschulische Betreuung mit welchem Konzept?

Wie viele Hortplätze werden zukünftig benötigt?

Welche Rolle übernimmt zukünftig die Mittagsbetreuung?

Welche Kooperationen können mit den örtlichen Vereinen oder Organisationen eingegangen

werden? z. B. Musikschulen, Volkshochschulen, Sportvereine

 

Um all diese Fragen klären zu können, bedarf es einer koordinierten Abstimmung mit Elternvertretern, Schule, Hort und Mittagsbetreuung.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Ab August 2026 muss mindestens den Schülern der ersten Klasse eine Ganztagesbetreuung im Umfang von 8 Stunden an 5 Werktagen angeboten werden. Die Unterrichtszeit wird auf die 8 Stunden angerechnet. Ebenso gibt es einen Anspruch auf Ferienbetreuung, ausgenommen einer Schließzeit von maximal 4 Wochen. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

 

Derzeit (Stand 01.10.2021) besuchen 216 Schüler die Grundschule Brunnthal. Hiervon gehen 112 Schüler in die Mittagsbetreuung und 62 Schüler in den Hort. Das entspricht einem Anteil von 80,5 %. Des Weiteren gibt es im Landkreis ca. 14 Kinder die mit einem Gastschulbescheid auf andere Grundschulen gehen.

Gemäß der Geburtsstatistik für die Schülerprognose bis zum Schuljahr 2026/2027 sind nur marginale Abweichungen zu verzeichnen. Zudem wird soll durch ein Fachbüro eine Prognose erstellt werden wozu gerade Angebote einholt werden.

 

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gibt es folgende Möglichkeiten:

-          Hort:
Betreuung durch pädagogisches Personal, Buchungszeiten müssen eingehalten werden, Elternbeiträge fallen an, im Anschluss an den Vormittagsunterricht, Träger Gemeinde oder freier Träger

 

-          Mittagsbetreuung:

Kein pädagogisches Personal erforderlich, variable Abholzeiten, Elternbeiträge fallen an, kein Anspruch auf Beförderung, im Anschluss an den Vormittagsunterricht, Träger Gemeinde oder freier Träger

 

-          Die offene/gebundene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
Über die Einrichtung von gebundenen/offenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat im Rahmen seiner Haushaltsmittel und Verfügbarkeit der Lehrkräfte.

 

-          Die offene Ganztagsschule findet meist jahrgangsübergreifend im Anschluss an den regulären Klassenunterricht gruppenweise statt, während die gebundene Ganztagsschule in einem festen Klassenverband organisiert wird. Bei der gebundenen Ganztagsschule (Ganztagsklasse) wird

·         ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen in der Regel von 8 Uhr bis grundsätzlich 16.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist,

·         die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen

In der gebundenen Ganztagsschule werden überwiegend Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt, aber auch externe Honorarkräfte, etwa für die Betreuungen der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung, Berufsorientierung etc. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule organisiert. Eine Antragstellung ist beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erforderlich.

 

Mehr Informationen sind auch unter Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de) ersichtlich.

 

Um den Elternbedarf besser abschätzen zu können soll eine Umfrage der jetzigen Nutzer (Eltern der aktuellen Grundschulkinder, hypothetisch) und der zukünftigen Nutzer (Erziehungsberechtigten der Kinder im Geburtszeitraum 2022-2015) erfolgen, damit die Wünsche der Eltern einzeln erfasst werden können.

 

Bei der Ganztagsschule können voraussichtlich die Schulräume am Nachmittag genutzt werden und würde somit wohl keine Neubauten für die Schule bedürfen, während bei sonst Neubaumaßnahmen früh genug angestoßen werden müssten.

 Sollte sich der Wunsch zur Ganztagsschule ergeben, müsste dies der Freistaat erst genehmigen.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem CSU-Antrag auf Fortentwicklung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule Brunnthal zu. Der Vorschlag des Verfahrensablaufs von der Gemeindeverwaltung wird befürwortet. Ein Zwischenbericht soll im Juni-Gemeinderat erfolgen.