Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 16.12.2021 (Eingang 11.01.2022)
bauplanungsrechtlich unter folgender Voraussetzung her:
Die insgesamt erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen (nach der Berechnung des Planers für die 3 neuen Wohneinheiten: 8).