Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die im Antrag auf Vorbescheid vom 12.01.2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der dargestellte Baukörper so möglich?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum geplanten Baukörper her.

 

2. Ist das geplante Carport (Flachdach, Höhe 3 m) so möglich?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen für einen Carport mit den genannten Maßen unter folgender Voraussetzung her:

Der erforderliche Stauraum vor dem Carport von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (§ 5 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) ist einzuhalten.

 

3. Ist das Carport auch mit einem Pultdach (First an der Außenwand EFH) möglich?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen für die Variante Carport mit Pultdach unter folgender Voraussetzung her:

Der erforderliche Stauraum vor dem Carport von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (§ 5 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) ist einzuhalten.

 

4. Ist statt eines Carports auch eine Doppelgarage möglich?

Die Gemeinde stellt das Einvernehmen für die Variante Doppelgarage unter folgender Voraussetzung her:

Der erforderliche Stauraum vor der Garage von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (§ 5 Nr. 2 der Stellplatzsatzung) ist einzuhalten.

 

5. Sind die neuen Stellplätze für das bestehende Gebäude an dessen Nordseite in der dargestellten Form (Größe, Anzahl, Zufahrt) möglich?

Die Gemeinde stimmt der Anzahl und Größe der dargestellten Stellplätze an der Nordseite des Bestandsgebäudes zu.

Die Zufahrt zu den Stellplätzen direkt von der Ottobrunner Straße (Staatsstraße) ist mit dem Staatlichen Bauamt Freising abzustimmen.