Beschluss:
Die im Antrag auf Vorbescheid vom 12.01.2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist der
dargestellte Baukörper so möglich?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum geplanten Baukörper her.
2. Ist das
geplante Carport (Flachdach, Höhe 3 m) so möglich?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen für einen Carport mit den genannten Maßen unter
folgender Voraussetzung her:
Der erforderliche
Stauraum vor dem Carport von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (§ 5 Nr. 2
der Stellplatzsatzung) ist einzuhalten.
3. Ist das
Carport auch mit einem Pultdach (First an der Außenwand EFH) möglich?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen für die Variante Carport mit Pultdach unter folgender
Voraussetzung her:
Der erforderliche
Stauraum vor dem Carport von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (§ 5 Nr. 2
der Stellplatzsatzung) ist einzuhalten.
4. Ist statt
eines Carports auch eine Doppelgarage möglich?
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen für die Variante Doppelgarage unter folgender Voraussetzung
her:
Der erforderliche
Stauraum vor der Garage von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (§ 5 Nr. 2
der Stellplatzsatzung) ist einzuhalten.
5. Sind die
neuen Stellplätze für das bestehende Gebäude an dessen Nordseite in der
dargestellten Form (Größe, Anzahl, Zufahrt) möglich?
Die Gemeinde
stimmt der Anzahl und Größe der dargestellten Stellplätze an der Nordseite des
Bestandsgebäudes zu.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen direkt von der Ottobrunner Straße (Staatsstraße) ist mit dem Staatlichen Bauamt Freising abzustimmen.