Beschluss:
1.Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 10.01.2022 bauplanungsrechtlich her.
2. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der
Verlegung der bestehenden Zufahrt im Westen und der neuen Zufahrt im Osten zu
den erforderlichen Stellplätzen nur dann zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass
sämtliche Kosten des Straßenumbaus, der aufgrund der geplanten neuen Lage und
Gestaltung der Zufahrten nötig wird, von ihm übernommen werden.
Die Gemeinde wird das Landratsamt davon informieren.