Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Beschluss:

1.Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.01.2022 her. Der Standort liegt nach Beurteilung der Gemeinde noch innerhalb des Umgriffs der Darstellung in der 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Mobilfunkmasten).

Der Eingriff in den Wald ist auf Gemeindegebiet entsprechend auszugleichen.

 

2. Die Abstandsflächen nach der Abstandsflächensatzung sind im Westen nicht eingehalten.

Einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird in diesem speziellen Fall mit folgender Begründung zugestimmt:

Die Satzung bezweckt die Erhaltung des Ortsbildes und dient der Verbesserung und Erhaltung der Wohnqualität. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um eine gewerbliche Anlage, deren Errichtung privilegiert im Außenbereich fernab jeglicher Wohnbebauung zulässig und im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellt ist. Die gemeindlichen Ziele sind von dem Bauvorhaben deswegen nicht beeinträchtigt.