Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 01.02.2022 bauplanungsrechtlich her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.3.3 Wandhöhe) vom Bebauungsplan werden erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 01.02.2022 bauplanungsrechtlich her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.3.3 Wandhöhe) vom Bebauungsplan werden erteilt.