Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 01.02.2022 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.4.2: Baugrenzen, B.4.2: extensive Dachbegrünung bei Flachdächern unter 5°) vom Bebauungsplan werden erteilt.
Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 01.02.2022 her.
Die erforderlichen Befreiungen (A.4.2: Baugrenzen, B.4.2: extensive Dachbegrünung bei Flachdächern unter 5°) vom Bebauungsplan werden erteilt.