Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 05.02.2022 mit folgender Begründung nicht her:

Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die erforderlichen Befreiungen (A.2 Bauraum, A.11 Ortsrandbepflanzung, B.2 generelles Aufstellen, Gestaltung) vom Bebauungsplan werden nicht erteilt.

Grundsätzlich stünde der Errichtung eines Gartenpavillons außerhalb der Ortsrandbepflanzung nichts entgegen.

 

2. Unter der Voraussetzung, dass der Gartenpavillon außerhalb der privaten Ortsrandbepflanzung errichtet wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.