Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 05.02.2022 mit
folgender Begründung nicht her:
Das Bauvorhaben
widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die
erforderlichen Befreiungen (A.2 Bauraum, A.11 Ortsrandbepflanzung, B.2
generelles Aufstellen, Gestaltung) vom Bebauungsplan werden nicht erteilt.
Grundsätzlich
stünde der Errichtung eines Gartenpavillons außerhalb der Ortsrandbepflanzung
nichts entgegen.
2. Unter der Voraussetzung, dass der Gartenpavillon außerhalb der privaten Ortsrandbepflanzung errichtet wird, kann ein entsprechender neuer Antrag durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss behandelt werden.