Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Antrag der Kraft Grundbesitz GmbH 01.02.2022 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB. Betroffen ist die Teilfläche innerhalb des Kieswerks Kirchstockach, auf der bisher eine Kompostieranlage betrieben wurde. Diese soll nun stillgelegt und rückgebaut werden. Anstelle dessen plant die Kraft Grundbesitz GmbH die Errichtung eines neuen Zentrallagers mit Büro- und Verwaltungsflächen.

Der Planbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.02.2022, der Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist. Er umfasst folgende Grundstücke:

Fl.Nrn. 931, 934, 935, 936, 936/3, 936/10, 937, 937/1, 937/6, 938/16, 968, 975, je Gemarkung Brunnthal.

3.   Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 125 A „Zentrallager GE Kirchstockach Ost, Kirchstockach“.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 125 A „Zentrallager GE Kirchstockach Ost, Kirchstockach“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

5.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bauleitplanung durchzuführen und die zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlichen Planungen und Gutachten unter Berücksichtigung der Regelungen des städtebaulichen Vorvertrages vom 21.02.2022 in Auftrag zu geben.