Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal beschließt für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 931, 931/1, 934, 935, 936, 968, jeweils Gemarkung Brunnthal, die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans. Der Planbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 25.02.2022, der Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist.

      Mit der Änderung wird begleitend zum Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 125 A „Zentrallager GE Kirchstockach Ost“, Kirchstockach, die Ansiedlung eines Zentrallagers mit Büro- und Verwaltungsflächen im Bereich der bisherigen Kompostieranlage im Kieswerk Kirchstockach verfolgt.

 

2.   Die Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung Nr. 30 „Zentrallager GE Kirchstockach Ost, Kirchstockach“.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

4.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bauleitplanung durchzuführen und die zur Änderung des Flächennutzungsplans erforderlichen Planungen und Gutachten in Auftrag zu geben.