Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag v. 16.09.2021 mit folgender Begründung
weiterhin nicht her:
Die Änderung der Höhe des Daches bedingt durch die Erhöhung
des Drempels und damit des geschützten Bestands sowie der Einbau der Dachgauben
auf der Westseite lösen aus Sicht der Gemeinde eine Neuberechnung der
Abstandsflächen aus. Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Satzung über
abweichende Maße der Abstandsflächentiefe werden dabei nicht eingehalten. Einer
Abweichung wird nicht zugestimmt.
Die Auffassung des Landratsamts München, wonach aus der Umgebungsbebauung abgeleitet werden kann, dass nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO 2021) und somit keine Abstandsflächen einzuhalten sind, wird dabei nicht geteilt.