Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 09.03.2022 (Variante 1 und 2, Doppelhaushälfte mit ca. 12 m x 10 m) bauplanungsrechtlich unter folgender Voraussetzung grundsätzlich in Aussicht:

Die erforderlichen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind jeweils nachzuweisen.

 

2. Die Anordnung der Stellplätze auf der Nordseite (ggf. als Duplexparker) entsprechend der Stellplatzsatzung ist nicht eingehalten (Stauraum von 5 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche, § 5 Nr. 2 Stellplatzsatzung). Eine Abweichung wird entsprechend der Entscheidungen des Bauausschusses vom 22.09.2004, TOP 14 Ö und 27.10.2004, TOP 7 Ö, in Aussicht gestellt.

 

3. Die Gemeinde stimmt straßen- und wegerechtlich der neuen Zufahrt von der Englwartinger Straße zu den erforderlichen nördlichen Stellplätzen nur dann und nur im Rahmen der bisherigen Zustimmung zu, wenn vom Bauherrn eine rechtsverbindliche Zusage vorliegt, dass sämtliche Kosten des Straßenumbaus, der aufgrund der geplanten neuen Lage und Gestaltung der Zufahrt nötig wird, von ihm übernommen werden.

Einer weiteren Erweiterung der Zufahrt von der Englwartinger Straße aus wird nicht zugestimmt. Etwaig weiter erforderliche Stellplätze sind über die bestehende Zufahrt im Hachinger Weg zu erschließen.