Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.03.2022 bauplanungsrechtlich her.
2. Die
Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind nicht eingehalten
(nachgewiesen 3, erforderlich 4). Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.
Es ist ein
weiterer PKW-Stellplatz nachzuweisen. Die Stellplätze sind mit
wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.
3. Die
Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden nicht
eingehalten. Es handelt sich jedoch um eine Nutzungsänderung in einem bereits
bestehenden Gebäude. Eine Veränderung des Bestandsgebäudes ist mit der
Nutzungsänderung bis auf einen kleinen Anbau aber nicht verbunden. Für das
Bestandsgebäude kann einer Abweichung zugestimmt werden, da es der Bauantragstellerin
nicht zugemutet werden kann, allein wegen der Nutzungsänderung das Gebäude noch
baulich anzupassen. Dies würde jeden vernünftigen Rahmen sprengen.
4. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, einem entsprechend o.g. Beschlüsse ergänzten Plan in eigener Zuständigkeit zu behandeln.