Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 05.03.2022 bauplanungsrechtlich her.

 

2. Die Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung sind nicht eingehalten (nachgewiesen 3, erforderlich 4). Einer Abweichung wird nicht zugestimmt.

Es ist ein weiterer PKW-Stellplatz nachzuweisen. Die Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.

 

3. Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung werden nicht eingehalten. Es handelt sich jedoch um eine Nutzungsänderung in einem bereits bestehenden Gebäude. Eine Veränderung des Bestandsgebäudes ist mit der Nutzungsänderung bis auf einen kleinen Anbau aber nicht verbunden. Für das Bestandsgebäude kann einer Abweichung zugestimmt werden, da es der Bauantragstellerin nicht zugemutet werden kann, allein wegen der Nutzungsänderung das Gebäude noch baulich anzupassen. Dies würde jeden vernünftigen Rahmen sprengen.

 

4. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, einem entsprechend o.g. Beschlüsse ergänzten Plan in eigener Zuständigkeit zu behandeln.