Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der befristeten
Baugenehmigung (Az. 4.1-0075/17/V, 21.03.2017) vom 21.03.2022 her.
Die erforderlichen Befreiungen (Nr. A.4.3 Dachneigung und B.3.2.1 Dachform) vom Bebauungsplan werden erteilt.