Beschluss:
Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 14.01.2022 (Eingang 29.03.2022)
bauplanungsrechtlich her.
Die erforderlichen Befreiungen (Baulinie, Baugrenze, Dachneigung, Flachdach statt Satteldach, Anzahl der Vollgeschosse, nicht einheitlicher Grundriss mit Vor- und Rücksprüngen) vom Bebauungsplan werden erteilt.