Beschluss:
1. Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128
mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vortrag in der
Sitzungsvorlage B/072/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Der
Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der
Fassung vom 23.06.2021 wird danach wie folgt geändert (Anm.: die Klammerzusätze
verweisen auf die Nummerierung bei der Prüfung und Abwägung):
A.
Planzeichnung
1. (II.2)
Die Ausgleichsflächen auf den
Grundstücken Flst. 392, Gemarkung Hofolding und Flst. 126/4, Gemarkung
Brunnthal, jeweils Teilflächen, werden in den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes aufgenommen (Teilräumliche Geltungsbereiche 2 und 3). Die
Übersichtskarte wird entsprechend ergänzt.
2. (III.)
2.1 Die farbliche Kennzeichnung der
Ausgleichsflächen (A1, A2, A3) wird in Planzeichnung und beim Planzeichen (Festsetzung
A.8.2) einheitlich braun gestaltet.
2.2 Die Tiefe des Bauraums A (südwestlicher
Geltungsbereich) wird auf 5,60 m festgesetzt.
2.3 Die Schraffur für die Ortsrandeingrünung im
nordwestlichen Bereich (außerhalb des Änderungsumgriffs) wird nachrichtlich
ergänzt.
B.
Textliche Festsetzungen
(II.2, II.4.1, III.1)
Festsetzung A.8 wird wie folgt
gefasst:
8. Naturschutzfachlicher Ausgleich
8.1 Für die Kompensation des Eingriffs
durch den Bebauungsplan sind Flächen für den Ausgleich in Höhe von insgesamt
6.247 m² bereitzustellen.
8.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, mit Teilbereichen A1,
A2 und A3 (Planzeichen erhält braune Farbe).
8.3 Der Ausgleich A1 (für das
unveränderte Gewerbegebiet) wird mit 4.865 m² innerhalb des
Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes erbracht (Teilräumlicher
Geltungsbereich 1).
8.3.1 Entwicklungsziel: Streuobstwiese auf artenreichem
Extensivgrünland
8.3.2 Herstellungsmaßnahmen:
Es sind vier Reihen mit mind. je 10 standortgerechten,
heimischen Obstbäumen zu pflanzen. Zwischen den Gehölzen ist ein Pflanzabstand
von mind. 8 m einzuhalten, zur Außengrenze der Ausgleichsfläche mind. 5 m.
Pflanzqualität:
Hochstamm,
mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 8 bis 10 cm
8.3.3 Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen: Die Fläche ist zur
Aushagerung mindestens 2 Mal pro Jahr zu mähen. Das Mähgut ist nach der
Heuwerbung aufzunehmen und einem geordneten Kreislauf zuzuführen.
Nach Aushagerung ist die Fläche mit
einer Wiesensaat mit Regiosaatgut Ursprungsgebiet 16 „Unterbayerische Hügel-
und Plattenregion“, Typ Grundmischung anzulegen. Anschließend ist sie 1 bis 2
Mal pro Jahr (erste Mahd in der zweiten Junihälfte und/ oder zweite Mahd in der
zweiten Septemberhälfte) zu mähen.
Ausfallende Gehölze sind in der
jeweils festgesetzten Pflanzqualität nach spätestens einem Jahr zu ersetzen.
8.4 Ausgleich A2 (für die
Gemeinbedarfsfläche): Eine weitere Ausgleichsfläche mit 601 m² wird auf der
Fl.Nr. 392, Gemarkung Hofolding, erbracht und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes verbindlich zugeordnet (Teilräumlicher Geltungsbereich 2).
8.4.1 Entwicklungsziel: artenreiches Extensivgrünland
8.4.2 Pflegemaßnahmen: Die Fläche ist zur Aushagerung 2 Mal pro Jahr
(erste Mahd in der zweiten Junihälfte, zweite Mahd in der zweiten
Septemberhälfte) zu mähen. Das Mähgut ist nach der Heuwerbung aufzunehmen und
einem geordneten Kreislauf zuzuführen.
Bei Bedarf ist autochtones
Wiesensaatgut nachzusähen. Nach Aushagerung ist die Fläche 1 Mal pro Jahr (Mahd
nach dem 1. August) zu mähen.
8.5 Ausgleich A3 (für das
Gewerbegebiet im Geltungsbereich der Änderung): Eine weitere
Ausgleichsfläche mit 781 m² wird auf der Fl.Nr. 126/4, Gemarkung Brunnthal
erbracht und der 1. Änderung des Bebauungsplanes verbindlich zugeordnet
(Teilräumlicher Geltungsbereich 3).
8.5.1 Entwicklungsziel: artenreiches Extensivgrünland als Brutgebiet
für die Feldlerche
8.5.2 Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen: Die Fläche ist zur
Aushagerung mindestens 2 Mal pro Jahr (erst Mahd in der zweiten Junihälfte,
zweite Mahd in der zweiten Septemberhälfte) zu mähen. Das Mähgut ist nach der
Heuwerbung aufzunehmen und einem geordneten Kreislauf zuzuführen.
Nach Aushagerung ist die Fläche mit
einer Wiesensaat mit Regiosaatgut Ursprungsgebiet 16 „Unterbayerische Hügel-
und Plattenregion“, Typ Grundmischung anzulegen. Anschließend ist sie 1 Mal pro
Jahr (Mahd nach dem 1. August) zu mähen.
Bei jeder Mahd sind 10 % der
Wiesenfläche auszusparen.
In den Anfangsjahren sind in der Mitte
der Fläche 2 Lerchenfenster mit je ca. 20 m² auf jährlich wechselnden Flächen
anzulegen.
Der Wechsel der Pflegemaßnahmen ist
mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
8.6 Die festgesetzten
Herstellungsmaßnahmen sind spätestens in der Vegetationsperiode nach Aufnahme
der jeweiligen Nutzung durchzuführen.
8.7 Der gesamte Bereich der
Ausgleichsflächen dient auf Dauer ausschließlich Zwecken des Arten- und
Biotopschutzes; anderweitige Nutzungen sind ausgeschlossen.
Die Ausgleichsflächen sind von
jeglicher Bebauung freizuhalten. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden
ist unzulässig.
C.
Begründung und Umweltbericht
1. (II.3.1)
Die Begründung wird im Hinblick auf die
genauere Beschreibung der Erschließung der Wasserstofftankstelle entsprechend
ergänzt.
2. (II.3.2)
Begründung (8.) und Umweltbericht (3.7)
werden im Hinblick auf die Beurteilung von Immissionen durch die
Wasserstofftankstelle entsprechend angepasst und mit der
Verträglichkeitsuntersuchung abgeglichen. Die schalltechnische
Verträglichkeitsuntersuchung Notiz Nr. M166734/02 vom 28.03.2022 wird
Bestandteil der Begründung.
3. (II.3.3)
Die Begründung wird im Hinblick auf die
genauere Beschreibung des Gefahrenschutzes bei der Wasserstofftankstelle
entsprechend ergänzt.
Die Änderungen sind im Entwurf mit
Begründung in der Fassung vom 27.04.2022 eingearbeitet. Dieser ist Anlage der
Sitzungsvorlage.
4. Im Übrigen ist nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander eine über die
beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs
für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung
vom 23.06.2021 ist nicht veranlasst.
5. Der Entwurf für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 ist nach
Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprechend zu überarbeiten und zu
ergänzen. Der so geänderte Planentwurf inkl. Begründung erhält die Fassung vom
27.04.2022.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung
vom 27.04.2022 erneut öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie die
Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB parallel einzuholen.