Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

1.   Der Bauausschuss der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 zur Kenntnis.

 

2.   Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/072/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.   Der Entwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 wird danach wie folgt geändert (Anm.: die Klammerzusätze verweisen auf die Nummerierung bei der Prüfung und Abwägung):

 

A. Planzeichnung

1. (II.2)

Die Ausgleichsflächen auf den Grundstücken Flst. 392, Gemarkung Hofolding und Flst. 126/4, Gemarkung Brunnthal, jeweils Teilflächen, werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen (Teilräumliche Geltungsbereiche 2 und 3). Die Übersichtskarte wird entsprechend ergänzt.

 

2. (III.)

2.1   Die farbliche Kennzeichnung der Ausgleichsflächen (A1, A2, A3) wird in Planzeichnung und beim Planzeichen (Festsetzung A.8.2) einheitlich braun gestaltet.

2.2   Die Tiefe des Bauraums A (südwestlicher Geltungsbereich) wird auf 5,60 m festgesetzt.

2.3   Die Schraffur für die Ortsrandeingrünung im nordwestlichen Bereich (außerhalb des Änderungsumgriffs) wird nachrichtlich ergänzt.

 

B. Textliche Festsetzungen

(II.2, II.4.1, III.1)

Festsetzung A.8 wird wie folgt gefasst:

8. Naturschutzfachlicher Ausgleich

8.1 Für die Kompensation des Eingriffs durch den Bebauungsplan sind Flächen für den Ausgleich in Höhe von insgesamt 6.247 m² bereitzustellen.

8.2 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, mit Teilbereichen A1, A2 und A3 (Planzeichen erhält braune Farbe).

8.3 Der Ausgleich A1 (für das unveränderte Gewerbegebiet) wird mit 4.865 m² innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes erbracht (Teilräumlicher Geltungsbereich 1).

8.3.1 Entwicklungsziel: Streuobstwiese auf artenreichem Extensivgrünland

8.3.2 Herstellungsmaßnahmen:

Es sind vier Reihen mit mind. je 10 standortgerechten, heimischen Obstbäumen zu pflanzen. Zwischen den Gehölzen ist ein Pflanzabstand von mind. 8 m einzuhalten, zur Außengrenze der Ausgleichsfläche mind. 5 m.

Pflanzqualität: Hochstamm, mind. 3x verpflanzt, Stammumfang 8 bis 10 cm

8.3.3 Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen: Die Fläche ist zur Aushagerung mindestens 2 Mal pro Jahr zu mähen. Das Mähgut ist nach der Heuwerbung aufzunehmen und einem geordneten Kreislauf zuzuführen.

Nach Aushagerung ist die Fläche mit einer Wiesensaat mit Regiosaatgut Ursprungsgebiet 16 „Unterbayerische Hügel- und Plattenregion“, Typ Grundmischung anzulegen. Anschließend ist sie 1 bis 2 Mal pro Jahr (erste Mahd in der zweiten Junihälfte und/ oder zweite Mahd in der zweiten Septemberhälfte) zu mähen.

Ausfallende Gehölze sind in der jeweils festgesetzten Pflanzqualität nach spätestens einem Jahr zu ersetzen.

8.4 Ausgleich A2 (für die Gemeinbedarfsfläche): Eine weitere Ausgleichsfläche mit 601 m² wird auf der Fl.Nr. 392, Gemarkung Hofolding, erbracht und der 1. Änderung des Bebauungsplanes verbindlich zugeordnet (Teilräumlicher Geltungsbereich 2).

8.4.1 Entwicklungsziel: artenreiches Extensivgrünland

8.4.2 Pflegemaßnahmen: Die Fläche ist zur Aushagerung 2 Mal pro Jahr (erste Mahd in der zweiten Junihälfte, zweite Mahd in der zweiten Septemberhälfte) zu mähen. Das Mähgut ist nach der Heuwerbung aufzunehmen und einem geordneten Kreislauf zuzuführen.

Bei Bedarf ist autochtones Wiesensaatgut nachzusähen. Nach Aushagerung ist die Fläche 1 Mal pro Jahr (Mahd nach dem 1. August) zu mähen.

8.5 Ausgleich A3 (für das Gewerbegebiet im Geltungsbereich der Änderung): Eine weitere Ausgleichsfläche mit 781 m² wird auf der Fl.Nr. 126/4, Gemarkung Brunnthal erbracht und der 1. Änderung des Bebauungsplanes verbindlich zugeordnet (Teilräumlicher Geltungsbereich 3).

8.5.1 Entwicklungsziel: artenreiches Extensivgrünland als Brutgebiet für die Feldlerche

8.5.2 Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen: Die Fläche ist zur Aushagerung mindestens 2 Mal pro Jahr (erst Mahd in der zweiten Junihälfte, zweite Mahd in der zweiten Septemberhälfte) zu mähen. Das Mähgut ist nach der Heuwerbung aufzunehmen und einem geordneten Kreislauf zuzuführen.

Nach Aushagerung ist die Fläche mit einer Wiesensaat mit Regiosaatgut Ursprungsgebiet 16 „Unterbayerische Hügel- und Plattenregion“, Typ Grundmischung anzulegen. Anschließend ist sie 1 Mal pro Jahr (Mahd nach dem 1. August) zu mähen.

Bei jeder Mahd sind 10 % der Wiesenfläche auszusparen.

In den Anfangsjahren sind in der Mitte der Fläche 2 Lerchenfenster mit je ca. 20 m² auf jährlich wechselnden Flächen anzulegen.

Der Wechsel der Pflegemaßnahmen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

8.6 Die festgesetzten Herstellungsmaßnahmen sind spätestens in der Vegetationsperiode nach Aufnahme der jeweiligen Nutzung durchzuführen.

8.7 Der gesamte Bereich der Ausgleichsflächen dient auf Dauer ausschließlich Zwecken des Arten- und Biotopschutzes; anderweitige Nutzungen sind ausgeschlossen.

Die Ausgleichsflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden ist unzulässig.

 

C. Begründung und Umweltbericht

1.   (II.3.1)

      Die Begründung wird im Hinblick auf die genauere Beschreibung der Erschließung der Wasserstofftankstelle entsprechend ergänzt.

 

2.   (II.3.2)

      Begründung (8.) und Umweltbericht (3.7) werden im Hinblick auf die Beurteilung von Immissionen durch die Wasserstofftankstelle entsprechend angepasst und mit der Verträglichkeitsuntersuchung abgeglichen. Die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung Notiz Nr. M166734/02 vom 28.03.2022 wird Bestandteil der Begründung.

 

3.   (II.3.3)

      Die Begründung wird im Hinblick auf die genauere Beschreibung des Gefahrenschutzes bei der Wasserstofftankstelle entsprechend ergänzt.

 

Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2022 eingearbeitet. Dieser ist Anlage der Sitzungsvorlage.

 

4.   Im Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 ist nicht veranlasst.

 

5.   Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 23.06.2021 ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen. Der so geänderte Planentwurf inkl. Begründung erhält die Fassung vom 27.04.2022.

 

6.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 mit Begründung in der Fassung vom 27.04.2022 erneut öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel einzuholen.