Beschluss:
1. Die Gemeinde
stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 07.04.2022 bauplanungsrechtlich
grundsätzlich in Aussicht.
2. Die
erforderlichen Abstandsflächen sind einzuhalten (unter Beibringung einer
Abstandsflächenübernahme).
3. Die erforderlichen
Stellplätze sind entsprechend der ursprünglichen Baugenehmigung vom 22.02.1994
nachzuweisen (5 Stück).
4. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, einen Folge-Bauantrag in eigener Verantwortung zu behandeln, wenn er diesem Beschluss entspricht.