Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

1. Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur Bauvoranfrage vom 07.04.2022 bauplanungsrechtlich grundsätzlich in Aussicht.

 

2. Die erforderlichen Abstandsflächen sind einzuhalten (unter Beibringung einer Abstandsflächenübernahme).

 

3. Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der ursprünglichen Baugenehmigung vom 22.02.1994 nachzuweisen (5 Stück).

 

4. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, einen Folge-Bauantrag in eigener Verantwortung zu behandeln, wenn er diesem Beschluss entspricht.