Beschluss:
1. Die Einleitung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes "Seniorenzentrum Hofolding West", Hofolding, wird beschlossen. Der Planbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 11.05.2022, der Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist.
Folgende Grundstücke sind betroffen: Flst. 4 (Ost), 112 (West), je Gemarkung Hofolding.
Die Änderung hat das Ziel, am westlichen Ortseingang von Hofolding südlich der Sauerlacher Straße die Voraussetzungen für ein Seniorenzentrum zu schaffen. Dafür sollen ausschließlich Nutzungen wie ein Wohn- und Pflegeheim, Betreutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen einschließlich zugeordneter medizinischer, therapeutischer und betriebstechnischer Ergänzungs- und Nebeneinrichtungen zulässig sein. Darüber hinaus werden die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen vorgesehen.
Folgende Ziele werden mit der
Bauleitplanung v.a. verfolgt:
- Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB).
- Berücksichtigung der
sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbes. von alten Menschen (§ 1 Abs. 6
Nr. 3 BauGB).
- Fortentwicklung des Ortsteils Hofolding (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) unter Gestaltung des Ortsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) und Berücksichtigung der Belange des
Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
Dafür soll die
derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ (West) bzw.
„Mischgebiet-MI“ (Ost) in „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche; West) sowie in „SO
Seniorenbetreuung“ (Ost) geändert werden.
2. Auf Grundlage der Planentwürfe vom
11.05.2022 ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Neben der öffentlichen Auslegung findet die Vorstellung auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt (geplant: Gesamt-Bürgerversammlung am 02.06.2022).
3. Das Bauleitplanverfahren wird in der Prioritätenliste für Bauleitplanverfahren im Rang 1 an 2. Stelle zusammen mit dem zugehörigen Bebauungsplanverfahren eingestuft.