Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2

Beschluss:

1.   Die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 133 "Seniorenzentrum Hofolding West", Hofolding, wird beschlossen. Der Planbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 11.05.2022, der Anlage der Gemeinderatsniederschrift ist.

Folgende Grundstücke sind betroffen: Flst. 4, 4/6 Teilfläche (ggf. Sichtdreieck), 112, 113 Teilfläche (ggf. Sichtdreieck), 113/1 Teilfläche (ggf. Sichtdreieck), 606 Teilfläche (Straßenanschluss), 606/11 Teilfläche (Straßenanschluss), je Gemarkung Hofolding.

 

Der Bebauungsplan hat das Ziel, am westlichen Ortseingang von Hofolding südlich der Sauerlacher Straße die Voraussetzungen für ein Seniorenzentrum zu schaffen. Dafür sollen ausschließlich Nutzungen wie ein Wohn- und Pflegeheim, Betreutes Wohnen und Mitarbeiterwohnungen einschließlich zugeordneter medizinischer, therapeutischer und betriebstechnischer Ergänzungs- und Nebeneinrichtungen zulässig sein. Hierfür ist als Art der Nutzung ein Sondergebiet „Seniorenzentrum“ vorgesehen. Darüber hinaus werden die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen festgelegt.

 

Folgende Ziele werden mit der Bauleitplanung v.a. verfolgt:

-     Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB)

-     Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbes. von alten Menschen (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB)

-     Fortentwicklung des Ortsteils Hofolding (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) unter Gestaltung des Ortsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) und Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).

 

2.   Auf Grundlage der Planentwürfe vom 11.05.2022 ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Neben der öffentlichen Auslegung findet die Vorstellung auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt (geplant: Gesamt-Bürgerversammlung am 02.06.2022).

 

3.   Das Bauleitplanverfahren wird in der Prioritätenliste für Bauleitplanverfahren im Rang 1 an 2. Stelle zusammen mit der zugehörigen 31. Flächennutzungsplanänderung eingestuft.