Sitzung: 11.05.2022 GR/05/2022
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1. Das Projekt ist entsprechend der Variante A (ein Baukörper, 8 Wohnungen) weiter zu entwickeln.
abgelehnt |
Ja: 1
Nein: 17 |
2. Das Projekt ist entsprechend der Variante B (versetzte Baukörper, 10 Wohnungen) weiter zu entwickeln.
zugestimmt |
Ja: 17
Nein: 1 |
3. Das Gebäude
wird in Massivbauweise (Ziegel) errichtet.
zugestimmt |
Ja: 11
Nein: 7 |
4. Der Zugang zur
Tiefgarage wird über einen Autoaufzug gewährleistet. Die Außenanlagen sind
entsprechend zu planen.
abgelehnt |
Ja: 8
Nein: 10 |
5. Der Zufahrt
zur Tiefgarage erfolgt über eine Zufahrtsrampe. Die Außenanlagen sind
entsprechend zu planen.
zugestimmt |
Ja: 10
Nein: 8 |
6. Die Grundstückfläche für das Bauvorhaben wird wie folgt festgelegt:
6.1 Nach Norden: max. 4 m ab Verlängerung der südlichen Friedhofsgrenze.
6.2 Die Friedhofserweiterungsfläche im Norden des Grundstücks soll so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden.
6.3 Im Süden ist zur Straße eine ausreichende Begrünung vorzusehen.
zugestimmt |
Ja: 18
Nein: 0 |
7. Der Abstandsflächenübernahmeerklärung für die giebelseitigen Abstandsflächen nach Norden hin wird zugestimmt.
8. Die Kostenschätzung für die beschlossene Variante wird zur Kenntnis genommen. Die HH-Mittel sind entsprechend einzustellen.
9. Der vorgestellte zeitliche Ablaufplan wird zur Kenntnis genommen.
10. Der Inanspruchnahme des KfW-Zuschusses für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH oder des KfW-Kredits mit Tilgungszuschuss wird nicht zugestimmt, weil die Zertifizierung hierzu zu kostenintensiv ist.
11. Das kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) ist, nach Klärung aller Voraussetzungen, in Form eines Zuschusses in Anspruch zu nehmen. Die Aufnahme eines Darlehens erfolgt nicht.
zugestimmt |
Ja: 18
Nein: 0 |