Beschluss:
1. Dem Antrag für die vorübergehende Errichtung einer Maibaumwachhütte auf dem Gelände des Jugendspielplatzes wird zugestimmt. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Etwaige öffentlich-rechtliche Genehmigungen hat der Burschenverein einzuholen.
2. Es ist ein Nutzungsvertrag analog dem Vertrag vom 05.02.2018 zu schließen.