Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:

 

Seit dem Jahr 2022 wird für die Ausgabe von Bauwasser/Poolbefüllungen satzungskonform die Bearbeitungsgebühr (i. H. v. 50 €) zu den Wasserverbrauchsgebühren und der Zählergrundgebühr in Rechnung gestellt.

 

Hierzu erfolgten verstärkt Beschwerden.

 

Es besteht die Gefahr, dass durch die Grundgebühr verstärkt nicht überwachte Entnahmen von Wasser erfolgen könnten.

 

Beschluss:

 

Über die Bearbeitungsgebühr wird im nächsten Finanzausschuss beraten.