Der Vorsitzende
informiert über folgende Angelegenheiten:
Seit dem Jahr
2022 wird für die Ausgabe von Bauwasser/Poolbefüllungen satzungskonform die
Bearbeitungsgebühr (i. H. v. 50 €) zu den Wasserverbrauchsgebühren und der
Zählergrundgebühr in Rechnung gestellt.
Hierzu erfolgten
verstärkt Beschwerden.
Es besteht die
Gefahr, dass durch die Grundgebühr verstärkt nicht überwachte Entnahmen von
Wasser erfolgen könnten.
Beschluss:
Über die
Bearbeitungsgebühr wird im nächsten Finanzausschuss beraten.