Beschluss:
Die in der
Bauvoranfrage vom 11.05.2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1.
Verschiebung der Stellplätze auf das Grundstück Flst. 1135/18
Die Gemeinde
stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Verschiebung der Stellplätze (unter Beibehaltung
der bereits genehmigten Zufahrt im Westen) unter folgender Voraussetzung in
Aussicht:
Die genehmigte
Freiflächengestaltung ist einzuhalten.
2. Errichtung
eines Einzelcarports (Flst. 1135/18)
Die Gemeinde stellt das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung eines Carports mit folgender Begründung nicht in Aussicht:
Das Bauvorhaben überschreitet die bestehende faktische Baugrenze (4 m bis 5 m bis zur Grundstücksgrenze).