Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Die in der Bauvoranfrage vom 11.05.2022 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1. Verschiebung der Stellplätze auf das Grundstück Flst. 1135/18

Die Gemeinde stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Verschiebung der Stellplätze (unter Beibehaltung der bereits genehmigten Zufahrt im Westen) unter folgender Voraussetzung in Aussicht:

Die genehmigte Freiflächengestaltung ist einzuhalten.

 

2. Errichtung eines Einzelcarports (Flst. 1135/18)

Die Gemeinde stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports mit folgender Begründung nicht in Aussicht:

Das Bauvorhaben überschreitet die bestehende faktische Baugrenze (4 m bis 5 m bis zur Grundstücksgrenze).