Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 25.05.2022 TOP 3 Ö,
(8:0):
1. Der von
der Verwaltung vorgelegte Jahresabschluss der Gemeinde Brunnthal für das Jahr
2021 wird gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
2. Die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der
Ergebnisrechnung werden, soweit sie nicht schon in früheren Beschlüssen oder
kraft Gesetz bewilligt bzw. genehmigt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO
genehmigt.
3. Der
Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Beschluss des Gemeinderats:
Der Gemeinderat übernimmt den Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses.