Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 25.05.2022 TOP 3 Ö, (8:0):

1.   Der von der Verwaltung vorgelegte Jahresabschluss der Gemeinde Brunnthal für das Jahr 2021 wird gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.

2.   Die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Ergebnisrechnung werden, soweit sie nicht schon in früheren Beschlüssen oder kraft Gesetz bewilligt bzw. genehmigt sind, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

3.   Der Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Beschluss des Gemeinderats:

Der Gemeinderat übernimmt den Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses.