Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)

Beschluss:

1.1   Die Hausverwaltung wird aufgefordert ihre Quartalsberichte fristgerecht abzugeben und

-  hierin auch jeweils über den aktuellen Sachstand der ggf. gestundeten Mieten und Pachten zu berichten;

-  den Quartalsberichten jeweils Kopien der aktuellen Quartalsabschlüsse zu den Treuhandkonten beizufügen.

 

zugestimmt

Ja: 16    Nein: 0

 

 

1.2   Die Verwaltung soll klären, welche Vor- und Nachteile die Führung eines gemeindeeigenen Kontos mit entsprechender Vollmacht für die Hausverwaltung (anstelle eines Treuhandkontos) hätte.

 

abgelehnt

Ja: 3    Nein: 13

 

 

1.3   Von der Kämmerei ist in Abstimmung mit dem BKPV zu klären, wie der Geldfluss zwischen der Hausverwaltung und der Gemeinde zu verbuchen ist.

 

abgelehnt

Ja: 4    Nein: 12

 

 

1.4   In Anbetracht der erheblichen Verzögerungen bei der Abrechnung wird ein geeigneter, externer Prüfer beauftragt, die Abrechnungen der Hausverwaltung im Namen der Gemeinde Brunnthal zu überprüfen.

 

abgelehnt

Ja: 3    Nein: 13

 

 

2.      Der Gemeinderat nimmt die Analyse zum Wasserverlust in der gemeindlichen Wasserversorgung zur Kenntnis.

 

zugestimmt

Ja: 16    Nein: 0

 

 

3.1   Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen an Vereine für investive Zwecke nach der vom RPA vorgeschlagenen Richtlinie (vgl. TZ 26 und TZ 27) zu verfahren.

In der Richtlinie wird zusätzlich vorgesehen, dass die Gemeinde für größere Teilrechnungen, die die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Vereins übersteigen, auch Abschlagzahlungen an die Vereine in Höhe der als Beleg vorgelegten Rechnungen gewähren kann.

 

abgelehnt

Ja: 3    Nein: 13

 

 

3.2   Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen an Vereine für investive Zwecke nach dem Vorschlag des RPA eine unverbindliche Leitlinie (vgl. TZ 26 und TZ 27) zu erarbeiten.

In der Leitlinie wird zusätzlich vorgesehen, dass die Gemeinde für größere Teilrechnungen, die die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Vereins übersteigen, auch Abschlagzahlungen an die Vereine in Höhe der als Beleg vorgelegten Rechnungen gewähren kann.

 

zugestimmt

Ja: 13    Nein: 3

 

 

4.      Der Gemeinderat nimmt von dem Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu, zustimmend Kenntnis.

 

5.      Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt.

 

6.      Die durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfohlene Entlastung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 

zugestimmt

Ja: 16    Nein: 0