Sitzung: 01.06.2022 GR/06/2022
Beschluss: (bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss:
1.1 Die
Hausverwaltung wird aufgefordert ihre Quartalsberichte fristgerecht abzugeben
und
- hierin
auch jeweils über den aktuellen Sachstand der ggf. gestundeten Mieten und
Pachten zu berichten;
- den Quartalsberichten jeweils Kopien der aktuellen
Quartalsabschlüsse zu den Treuhandkonten beizufügen.
zugestimmt |
Ja:
16 Nein: 0 |
1.2 Die
Verwaltung soll klären, welche Vor- und Nachteile die Führung eines
gemeindeeigenen Kontos mit entsprechender Vollmacht für die Hausverwaltung
(anstelle eines Treuhandkontos) hätte.
abgelehnt |
Ja: 3
Nein: 13 |
1.3 Von
der Kämmerei ist in Abstimmung mit dem BKPV zu klären, wie der Geldfluss
zwischen der Hausverwaltung und der Gemeinde zu verbuchen ist.
abgelehnt |
Ja: 4
Nein: 12 |
1.4 In
Anbetracht der erheblichen Verzögerungen bei der Abrechnung wird ein
geeigneter, externer Prüfer beauftragt, die Abrechnungen der Hausverwaltung im
Namen der Gemeinde Brunnthal zu überprüfen.
abgelehnt |
Ja: 3
Nein: 13 |
2. Der Gemeinderat nimmt die
Analyse zum Wasserverlust in der gemeindlichen Wasserversorgung zur Kenntnis.
zugestimmt |
Ja:
16 Nein: 0 |
3.1 Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen an
Vereine für investive Zwecke nach der vom RPA vorgeschlagenen Richtlinie (vgl.
TZ 26 und TZ 27) zu verfahren.
In der Richtlinie wird zusätzlich vorgesehen, dass
die Gemeinde für größere Teilrechnungen, die die Zahlungsfähigkeit des
betreffenden Vereins übersteigen, auch Abschlagzahlungen an die Vereine in Höhe
der als Beleg vorgelegten Rechnungen gewähren kann.
abgelehnt |
Ja:
3 Nein: 13 |
3.2 Die
Verwaltung wird beauftragt, bei der Gewährung und Auszahlung von Zuschüssen an Vereine für investive Zwecke nach dem Vorschlag des RPA eine
unverbindliche Leitlinie (vgl. TZ 26 und TZ 27) zu erarbeiten.
In der Leitlinie wird zusätzlich vorgesehen, dass die Gemeinde für
größere Teilrechnungen, die die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Vereins
übersteigen, auch Abschlagzahlungen an die Vereine in Höhe der als Beleg
vorgelegten Rechnungen gewähren kann.
zugestimmt |
Ja: 13
Nein: 3 |
4. Der Gemeinderat nimmt von dem Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der
Stellungnahme der Verwaltung hierzu, zustimmend Kenntnis.
5. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr
2020 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des
Rechnungsabschlusses festgestellt.
6. Die durch den Rechnungsprüfungsausschuss
empfohlene Entlastung wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
zugestimmt |
Ja:
16 Nein: 0 |