Sitzung: 13.07.2022 GR/07/2022
Beschluss: zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt
die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom
09.06.2021 zur Kenntnis.
2. Die Stellungnahmen der Behörden sowie die der
Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/099/2022
(Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.
3. Die Entwürfe der Begründung und des
Umweltberichts zur 29. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom
09.06.2021 werden entsprechend geändert. Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in
der Fassung vom 13.07.2022 eingearbeitet. Der
Entwurf ist Anlage der Sitzungsvorlage.
4. Im
Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich
durch die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen
ergeben haben, untereinander und gegeneinander eine über die beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs der 29.
Flächennutzungsplanänderung „Wasserstofftankstelle
im GE nördlich der Tannenstraße und Burschenhütte“ mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 nicht veranlasst. Die
Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.
5. Der
Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung „Wasserstofftankstelle im GE nördlich der Tannenstraße und Burschenhütte“ mit Begründung und Umweltbericht in der
Fassung vom 09.06.2021 ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen.
6. Der so geänderte Planentwurf erhält die
Fassung vom 13.07.2022.
7. Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal stellt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.07.2022 fest.