Beschluss: zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

1.  Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal nimmt die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 zur Kenntnis.

 

2.  Die Stellungnahmen der Behörden sowie die der Öffentlichkeit werden entsprechend dem Vortrag in der Sitzungsvorlage B/099/2022 (Anlage der Sitzungsniederschrift) behandelt.

 

3.  Die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichts zur 29. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 09.06.2021 werden entsprechend geändert. Die Änderungen sind im Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.07.2022 eingearbeitet. Der Entwurf ist Anlage der Sitzungsvorlage.

 

4.  Im Übrigen ist nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, die sich durch die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgegebenen Stellungnahmen ergeben haben, untereinander und gegeneinander eine über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs der 29. Flächennutzungsplanänderung „Wasserstofftankstelle im GE nördlich der Tannenstraße und Burschenhütte“ mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2021 nicht veranlasst. Die Verfahrensvermerke sind entsprechend anzupassen.

 

5.  Der Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung „Wasserstofftankstelle im GE nördlich der Tannenstraße und Burschenhütte“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.06.2021 ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen.

 

6.  Der so geänderte Planentwurf erhält die Fassung vom 13.07.2022.

 

7.  Der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal stellt die 29. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.07.2022 fest.